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Webseite und Karriereseite

Praxiswebseite: Was Patienten heute erwarten

Was Patienten auf einer Praxiswebseite suchen: Online-Termin, klare Infos, Handy-Tauglichkeit, Pflichtangaben und Barrierefreiheit. Mit Zahlen und Checkliste.

Awan Tofik

Awan TofikLeitung Entwicklung, AO Consulting

Stand: 9 Min. Lesezeit

Zwei Mitarbeiter von AO Consulting stimmen den Webauftritt einer Praxis ab

Kurz gesagt

Patienten erwarten von einer Praxiswebseite vor allem drei Dinge: dass sie in Sekunden sehen, ob die Praxis ihr Anliegen behandelt, dass sie ohne Warteschleife einen Termin bekommen und dass die Seite auf dem Handy schnell und verständlich ist. 64 Prozent der Menschen in Deutschland haben schon einmal einen Arzttermin online gebucht.

  • Fast neun von zehn Menschen suchen online nach Gesundheitsinformationen.
  • Online-Terminbuchung ist für viele Patienten inzwischen normal.
  • Leistungen, Sprechzeiten, Anfahrt und Team gehören auf den ersten Blick.
  • Die Seite muss zuerst auf dem Handy funktionieren und schnell laden.
  • Impressum nach § 5 DDG mit Kammer und Berufsordnung ist Pflicht.

Wie suchen Patienten heute eine neue Praxis?

Patienten suchen heute fast immer zuerst online. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage für die Bertelsmann Stiftung vom August 2025 gaben 87 Prozent an, im Internet nach Gesundheitsinformationen zu suchen. Wer eine neue Zahnarztpraxis oder einen Facharzt braucht, tippt also Fach und Ort in die Suche, schaut auf Google Maps oder fragt zunehmend eine KI wie ChatGPT.

Danach landet die Suche fast immer auf zwei Dingen: Ihrem Google-Unternehmensprofil mit Bewertungen und Ihrer Webseite. Der Eintrag bei Google entscheidet, ob jemand klickt. Die Webseite entscheidet, ob jemand anruft oder bucht. Ein Patient, der zwischen drei Praxen in der Nähe wählt, gibt jeder nur wenige Sekunden. Findet er sein Anliegen nicht, ist er beim Nächsten.

Gleichzeitig ist Vertrauen ein Thema. In derselben Umfrage hielten 93 Prozent eine Qualitätssicherung für Gesundheitsinformationen im Netz für wichtig, und 47 Prozent fühlen sich durch Suchmaschinen zumindest gelegentlich falsch informiert. Für Ihre Webseite heißt das: Klare, sachliche Angaben aus Ihrer Praxis sind ein Vorteil, kein Selbstzweck.

Welche Informationen erwarten Patienten auf einer Praxiswebseite?

Patienten erwarten auf der Startseite die Antworten auf ihre praktischen Fragen: Behandeln Sie mein Anliegen, wann haben Sie geöffnet, wie komme ich hin, wie bekomme ich einen Termin. Alles Weitere darf eine Ebene tiefer stehen.

Was Patienten suchenWo es stehen sollteTypischer Fehler
Fachrichtung und Ortganz oben auf der Startseitenur ein Slogan, kein „Zahnarzt in Bruchsal“
Termin vereinbarenauf jeder Seite sichtbar, auf dem Handy als fester KnopfTerminbuchung nur im Menü versteckt
Telefonnummeroben, auf dem Handy direkt anrufbarNummer als Bild oder nur im Impressum
SprechzeitenStartseite und Kontaktseite, identisch mit Googlealte Zeiten, die nicht zum Eintrag bei Google passen
Leistungeneine eigene Seite je Leistungeine lange Liste ohne Erklärung
Teameigene Seite mit Fotos und NamenBilder aus Bilddatenbanken
Anfahrt, Parken, Barrierefreiheit der RäumeKontaktseitenur eine Karte, kein Hinweis auf Aufzug oder Parkplätze
Notfall und Vertretunggut sichtbar, besonders an Feiertagenfehlt ganz

Je nach Fach kommen eigene Themen dazu. In der Zahnmedizin fragen viele nach Angstpatienten, Prophylaxe, Implantaten und Kosten. In der Kieferorthopädie entscheiden Eltern und Kinder gemeinsam, also braucht es Inhalte für beide. Eine eigene Seite je Leistung hilft doppelt: Der Patient findet genau seine Antwort, und Google versteht, wofür Ihre Praxis steht.

Unterschätzt wird oft die Seite über die Praxis selbst. Patienten wollen spüren, wie es bei Ihnen zugeht, bevor sie zum ersten Mal kommen. Ein paar Sätze dazu, wie Sie arbeiten, wie viel Zeit Sie sich für Erstgespräche nehmen und wie Sie mit ängstlichen Patienten umgehen, sagen mehr als eine Liste von Geräten. Auch Sprachen gehören hierher: Spricht jemand im Team Türkisch, Russisch oder Arabisch, ist das für manche Patienten ein entscheidender Grund, gerade Sie anzurufen.

Bei Leistungsbeschreibungen gelten für Praxen besondere Werberegeln. Was Sie über Behandlungen und Ergebnisse schreiben dürfen, steht im Beitrag Heilmittelwerbegesetz.

Wie wichtig ist die Online-Terminbuchung für Patienten?

Sehr wichtig, und die Zahlen steigen schnell. Nach einer repräsentativen Umfrage von Bitkom Research im Herbst 2025 haben 64 Prozent der Menschen ab 16 Jahren in Deutschland schon einmal einen Arzttermin online vereinbart. 2024 waren es 50 Prozent, 2023 noch 36 Prozent. Nur 18 Prozent lehnen die Online-Buchung grundsätzlich ab.

Gebucht wird vor allem über Plattformen wie Doctolib, Jameda, Clickdoc oder Termed (58 Prozent), ein Viertel bucht über die Webseite der Praxis, etwa per Formular oder E-Mail. Als wichtigsten Vorteil nennen 84 Prozent der Nutzer und Interessierten, dass sie nicht mehr von der telefonischen Erreichbarkeit der Praxis abhängig sind. 58 Prozent schätzen die freie Wahl des Termins, auch außerhalb der Stoßzeiten.

Schon 2023 sagten in einer Bitkom-Umfrage 24 Prozent der Nutzer und Interessierten, dass sie ihre Praxis danach auswählen, ob sie Online-Termine anbietet. Für Ihre Webseite heißt das:

  • Der Knopf „Termin online buchen“ steht oben und auf jeder Seite.
  • Er führt direkt in Ihr Buchungssystem, nicht erst auf eine Seite mit Erklärungen.
  • Für Neupatienten, Prophylaxe und Kontrolle gibt es eigene Terminarten, damit Ihr Team nicht nachtelefonieren muss.
  • Wer nicht online buchen will, findet die Telefonnummer genauso schnell.

Die Entlastung trifft auch Ihr Team: Jeder Termin, der online gebucht wird, ist ein Anruf weniger an der Rezeption.

Warum muss die Praxiswebseite zuerst auf dem Handy funktionieren?

Weil Patienten oft genau dann suchen, wenn sie unterwegs sind oder Schmerzen haben, und dabei das Handy in der Hand halten. Eine Seite, die am großen Bildschirm schön aussieht, auf dem Handy aber winzige Schrift und verrutschte Knöpfe zeigt, verliert genau diese Patienten.

Dazu kommt die Ladezeit. Google misst die Nutzererfahrung mit drei Werten, den Core Web Vitals, und empfiehlt Webseitenbetreibern ausdrücklich, hier gute Werte zu erreichen:

WertWas er misstGut ist
Largest Contentful Paint (LCP)Wie schnell der größte sichtbare Inhalt geladen isthöchstens 2,5 Sekunden
Interaction to Next Paint (INP)Wie schnell die Seite auf Tippen reagiertunter 200 Millisekunden
Cumulative Layout Shift (CLS)Wie stark Inhalte beim Laden verrutschenunter 0,1

Ihre eigenen Werte sehen Sie kostenlos in der Google Search Console oder mit PageSpeed Insights. Die häufigsten Bremsen auf Praxisseiten sind riesige Fotos, die ungekürzt hochgeladen wurden, Slider auf der Startseite und viele eingebundene Fremddienste wie Karten, Videos und Schriften von externen Servern. Letztere sind zudem ein Datenschutzthema: Sie sollten erst nach Einwilligung geladen werden.

Ein einfacher Test: Öffnen Sie Ihre Seite im Mobilfunknetz auf dem eigenen Handy und versuchen Sie, in unter einer Minute einen Termin zu buchen. Klappt das nicht, klappt es für Ihre Patienten auch nicht.

Welche Pflichtangaben muss eine Praxiswebseite enthalten?

Jede Praxiswebseite braucht ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und eine Datenschutzerklärung. Das DDG gilt seit dem 14. Mai 2024 und hat das Telemediengesetz abgelöst. Steht in Ihrem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“, ist der Verweis veraltet und sollte auf § 5 DDG geändert oder gestrichen werden.

Für Ärzte und Zahnärzte als reglementierte Berufe gehören laut § 5 DDG unter anderem ins Impressum:

  • Name und Anschrift der Praxis, bei einer GmbH oder einem MVZ in dieser Rechtsform auch Rechtsform, Vertretungsberechtigte und Handelsregister mit Nummer
  • Kontaktdaten für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, etwa eine E-Mail-Adresse
  • die zuständige Kammer, also Ärztekammer oder Zahnärztekammer
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde
  • die berufsrechtlichen Regelungen, also die Berufsordnung, und wo man sie einsehen kann
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden

Braucht die Tätigkeit eine behördliche Zulassung, verlangt § 5 DDG zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde. Viele Praxen mit Kassenzulassung nennen deshalb auch ihre Kassenärztliche oder Kassenzahnärztliche Vereinigung. Klären Sie mit Ihrer Kammer, was in Ihrem Fall gilt. In der Datenschutzerklärung ist außerdem der Verweis auf das alte TTDSG veraltet: Er lautet seit Mai 2024 § 25 TDDDG.

Wichtig: Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das ein Link im Fußbereich jeder Seite. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie Impressum und Datenschutzerklärung im Zweifel von Ihrer Kammer, einem Datenschutzbeauftragten oder einer Anwältin prüfen.

Muss eine Praxiswebseite barrierefrei sein?

Gesetzlich ist das für die meisten Praxisseiten nicht eindeutig geregelt, für Ihre Patienten aber sinnvoll. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es erfasst unter anderem „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“, also Angebote über Webseiten, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen.

Zwei Punkte sind für Praxen wichtig:

  • Ausnahme für Kleinstunternehmen. Wer Dienstleistungen anbietet und weniger als zehn Beschäftigte hat sowie höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, ist von diesen Pflichten ausgenommen. Viele Einzelpraxen fallen darunter, größere Praxen und MVZ oft nicht.
  • Strittige Einordnung. Ob eine reine Informationsseite einer Praxis oder eine eingebundene Online-Terminbuchung überhaupt unter das BFSG fällt, wird unterschiedlich beurteilt. Eine verbindliche Klärung durch Gerichte gibt es bisher nicht (Stand Oktober 2026).

Unabhängig von der Rechtslage ist Barrierefreiheit für eine Praxis schlicht gute Patientenversorgung. Ältere Patienten, Menschen mit Sehschwäche oder motorischen Einschränkungen gehören zu Ihren Patienten. Die Grundlagen kosten beim Bau einer Seite wenig: ausreichend große Schrift, gute Kontraste, Bilder mit Beschreibung, Bedienung per Tastatur, klare Überschriften und verständliche Sprache. Nachträglich in eine alte Seite eingebaut, wird es deutlich aufwendiger.

Woran erkennen Sie, ob Ihre Praxiswebseite noch zeitgemäß ist?

Am schnellsten mit einem ehrlichen Blick durch die Augen eines neuen Patienten. Gehen Sie diese Punkte auf dem eigenen Handy durch:

  • Sehe ich ohne Scrollen, welches Fach und welcher Ort?
  • Finde ich in einem Tipp „Termin buchen“ und die Telefonnummer?
  • Stimmen Sprechzeiten und Adresse mit dem Google-Unternehmensprofil überein?
  • Hat jede wichtige Leistung eine eigene, verständliche Seite?
  • Sehe ich echte Fotos von Team und Räumen?
  • Lädt die Seite im Mobilfunknetz in wenigen Sekunden?
  • Laden Karten, Videos und Schriften erst nach Einwilligung?
  • Nennt das Impressum § 5 DDG, Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsordnung?
  • Ist die Schrift groß genug und der Kontrast gut lesbar?
  • Gibt es einen Hinweis zu Notdienst und Vertretung?
  • Führt ein deutlicher Link zu den offenen Stellen?

Ein Punkt kommt gerade neu dazu: KI-Suchen wie ChatGPT oder Googles KI-Übersichten nennen vor allem Praxen, deren Seiten klare Antworten und eine saubere Struktur haben. Wie das geht, steht im Beitrag In ChatGPT und Googles KI-Antworten als Praxis genannt werden.

Wenn bei Ihnen mehrere Punkte offen sind, lohnt ein Neubau oft mehr als das Flicken der alten Seite. Wie wir Praxiswebseiten bauen, zeigen wir auf der Seite Praxiswebseite.

Häufige Fragen

Reicht ein Eintrag bei Doctolib oder Jameda statt einer eigenen Webseite?

Als Ergänzung ja, als Ersatz nicht. Auf einer Plattform bestimmen Sie weder Gestaltung noch Inhalte, und Ihre Praxis steht neben anderen. Die eigene Webseite ist der Ort, an dem Sie Leistungen, Team und Haltung selbst zeigen.

Wie oft sollte eine Praxiswebseite aktualisiert werden?

Sprechzeiten, Urlaubszeiten, Team und Leistungen sollten immer aktuell sein, also bei jeder Änderung am selben Tag. Eine grundlegende Überarbeitung ist meist fällig, wenn die Seite auf dem Handy schlecht funktioniert oder seit vielen Jahren nicht angefasst wurde.

Dürfen wir Google-Bewertungen auf unserer Webseite zeigen?

Grundsätzlich ja, solange sie echt sind und nicht ausgewählt oder verändert so dargestellt werden, dass ein falscher Eindruck entsteht. Für Praxen gelten zusätzlich die Regeln des Heilmittelwerbegesetzes. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Brauchen wir für die Webseite einen Cookie-Banner?

Sobald Ihre Seite Dienste einbindet, die nicht unbedingt nötig sind, etwa Statistik, Karten oder Videos von Dritten, brauchen Sie in der Regel vorher die Einwilligung der Besucher. Eine Seite, die ohne solche Dienste auskommt, braucht oft keinen Banner.

Sollen Preise für Behandlungen auf der Webseite stehen?

Das ist keine Pflicht und hängt von der Leistung ab. Viele Patienten suchen nach einer groben Orientierung, etwa bei professioneller Zahnreinigung. Wenn Sie Preise nennen, dann aktuell und mit dem Hinweis, wovon die Kosten im Einzelfall abhängen.

Quellen

  1. Zwei Drittel vereinbaren Arzttermine online, Bitkom e. V., abgerufen am 22. Oktober 2026
  2. Digitale Terminvereinbarung wird beliebter, Deutsches Ärzteblatt, abgerufen am 22. Oktober 2026
  3. Deutsche wünschen sich vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen im Netz, Bertelsmann Stiftung, abgerufen am 22. Oktober 2026
  4. Core Web Vitals und Google-Suchergebnisse, Google Search Central, abgerufen am 22. Oktober 2026
  5. § 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22. Oktober 2026
  6. Vom TMG zum DDG: Diese Angabe muss auf der Internetseite geändert werden, steuertipps.de, abgerufen am 22. Oktober 2026
  7. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 1 Zweck und Anwendungsbereich, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22. Oktober 2026
  8. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 3 und § 2 (Kleinstunternehmen), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22. Oktober 2026

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