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Praxismarketing

Google-Bewertungen für Praxen: echte Bewertungen, richtig reagieren

Mehr echte Google-Bewertungen für Ihre Praxis: was Google erlaubt, wie Sie trotz Schweigepflicht antworten und wann sich eine Bewertung löschen lässt.

Ovidiu Rieger

Ovidiu RiegerGründer und Geschäftsführer, AO Consulting

Stand: 9 Min. Lesezeit

Begrüßung mit Handschlag am Empfang eines MVZ

Kurz gesagt

Praxen dürfen alle Patienten um eine ehrliche Google-Bewertung bitten, aber nichts dafür anbieten und niemanden vorher aussortieren. Antworten müssen kurz und freundlich sein und dürfen wegen der Schweigepflicht nichts über Person oder Behandlung verraten. Löschen lässt Google nur Bewertungen, die gegen Richtlinien oder Gesetze verstoßen, nicht unliebsame Kritik.

  • Alle Patienten gleich fragen: Vorsortieren nach Zufriedenheit verbietet Google.
  • Keine Gegenleistung für Bewertungen, auch keine kleinen Gutscheine.
  • Die Schweigepflicht gilt auch in Antworten auf Google.
  • Eine gute Antwort ist kurz, freundlich und bietet ein persönliches Gespräch an.
  • Gelöscht wird nur, was gegen Richtlinien oder Gesetze verstößt.

Warum lohnt sich aktive Arbeit an Google-Bewertungen für eine Praxis?

Weil Bewertungen zweimal wirken: bei Google selbst und bei den Menschen, die sie lesen. Google nennt Anzahl und Qualität der Bewertungen ausdrücklich als Teil der Bekanntheit eines Unternehmens, und die Bekanntheit ist einer von drei Faktoren für die Reihenfolge in Google Maps. Wie das zusammenhängt, erklärt unser Beitrag zum Google-Unternehmensprofil.

Für Patienten sind Bewertungen ein Eindruck aus zweiter Hand, bevor sie anrufen. Dabei zählt nicht nur der Durchschnitt. Google weist selbst darauf hin, dass eine Mischung aus positiven und negativen Bewertungen oft vertrauenswürdiger wirkt als eine makellose Reihe. Und Ihre Antworten sind öffentlich: Wer liest, wie Sie mit Kritik umgehen, lernt Ihre Praxis kennen.

Systematisch daran zu arbeiten heißt Bewertungsmanagement. Es besteht aus drei Teilen, die dieser Beitrag nacheinander behandelt:

  1. Echte Bewertungen regelmäßig und regelkonform anfragen.
  2. Auf Bewertungen antworten, ohne die Schweigepflicht zu verletzen.
  3. Rechtswidrige Bewertungen richtig melden und, wenn nötig, rechtlich prüfen lassen.

Ein Wort vorab zur Erwartung: Eine Praxis, die viele Patienten behandelt, bekommt irgendwann auch Kritik. Das ist normal. Entscheidend ist, dass die vielen zufriedenen Patienten ebenfalls zu Wort kommen und dass Kritik eine ruhige, sachliche Antwort bekommt.

Wie dürfen Praxen um Google-Bewertungen bitten?

Praxen dürfen Patienten um eine Bewertung bitten, solange sie dafür nichts anbieten und alle gleich fragen. Das ist der Kern der Google-Richtlinien zu gefälschten Interaktionen. Verstöße können dazu führen, dass Google Bewertungen entfernt oder das Unternehmensprofil einschränkt.

ErlaubtNicht erlaubt
Alle Patienten freundlich um eine ehrliche Bewertung bittenNur zufriedene Patienten fragen oder vorher filtern, wer gefragt wird
Den Bewertungslink oder QR-Code aus dem Unternehmensprofil weitergebenRabatte, Gutscheine, kostenlose Leistungen oder Verlosungen für Bewertungen
Einen Hinweis am Empfang oder auf der TerminkartePatienten drängen, die Bewertung noch in der Praxis abzugeben
Erklären, dass Rückmeldungen der Praxis helfenVorgeben, was in der Bewertung stehen soll, etwa den Namen einer Mitarbeiterin
Kritik ernst nehmen und intern klärenEine Gegenleistung dafür anbieten, dass eine negative Bewertung geändert oder gelöscht wird
Mitarbeitern erklären, warum Bewertungen wichtig sindZielvorgaben für Mitarbeiter, eine bestimmte Zahl an Bewertungen zu sammeln
Bewertungen durch eigene oder ehemalige Mitarbeiter und gekaufte Bewertungen

Der Punkt, der in Praxen am häufigsten schiefgeht, ist das Vorsortieren. Ein System, das erst fragt „Waren Sie zufrieden?“ und nur bei Ja zu Google weiterleitet, ist nach den Google-Richtlinien unzulässig. Dasselbe gilt für die Anweisung am Empfang, „nur die netten Patienten“ anzusprechen.

Auch die Mitarbeiter selbst dürfen ihre Praxis nicht bewerten, weder aktuelle noch ehemalige. Google wertet das als Interessenkonflikt. Wer sein Team einbinden will, bittet es, Patienten auf die Möglichkeit hinzuweisen, nicht, selbst zu schreiben.

Wie bekommen Praxen regelmäßig mehr echte Bewertungen?

Indem die Bitte fester Teil des Ablaufs wird, statt eine Aktion, an die sich alle paar Monate jemand erinnert. Die meisten zufriedenen Patienten bewerten nicht, weil sie nicht daran denken, nicht weil sie nicht wollen. Ein einfacher, immer gleicher Ablauf hilft mehr als jede Kampagne.

So bauen Sie den Ablauf auf

  1. Link erzeugen: Im Unternehmensprofil lässt sich ein eigener Link und ein QR-Code zum Bewerten erstellen. Patienten brauchen zum Schreiben ein Google-Konto.
  2. Einen festen Moment wählen: zum Beispiel beim Bezahlen oder bei der Vergabe des nächsten Termins. Der Satz ist immer derselbe, für jeden Patienten.
  3. QR-Code sichtbar machen: als Aufsteller am Empfang, auf der Rückseite der Terminkarte, im Wartebereich. Ohne Druck, als Angebot.
  4. Digital nachfassen, wenn es erlaubt ist: Einen Bewertungslink per E-Mail oder SMS nach dem Termin verschicken Sie nur über Kanäle, für die Ihnen eine Einwilligung des Patienten vorliegt. Klären Sie das vorher mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
  5. Team einweisen: Jeder kennt den Satz, jeder weiß, dass alle gefragt werden, auch nach einem holprigen Termin.

Ein Beispielsatz für den Empfang

„Wir freuen uns, wenn Sie uns bei Google eine ehrliche Bewertung schreiben. Auf der Karte ist ein QR-Code, der führt direkt hin.“

Der Satz fragt nach einer ehrlichen Meinung, nicht nach fünf Sternen. Genau das macht ihn regelkonform.

Was Sie messen sollten

  • Neue Bewertungen pro Monat statt Gesamtzahl.
  • Anteil beantworteter Bewertungen.
  • Wiederkehrende Kritikpunkte, etwa Wartezeit oder Telefonerreichbarkeit. Sie sind die eigentliche Arbeitsliste für die Praxis.

Was darf eine Praxis auf eine Google-Bewertung antworten?

Alles, was freundlich und allgemein ist, aber nichts, was eine Behandlung bestätigt oder beschreibt. Für Ärzte und Zahnärzte gilt auch im Internet die Schweigepflicht. Nach § 203 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, das ihm als Arzt oder Zahnarzt anvertraut oder bekannt geworden ist. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Zusätzlich verpflichtet die Berufsordnung zur Verschwiegenheit, bei Zahnärzten etwa § 7 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer.

Dass das keine Theorie ist, zeigt der Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten von 2025, über den das Hessische Ärzteblatt berichtet hat. Zwei Praxen hatten in Antworten auf Bewertungen Patientendaten veröffentlicht, darunter Namen, Diagnosen und Medikation. Die Geldbußen lagen bei 3.700 und 3.300 Euro und sind rechtskräftig. In einem weiteren Fall antwortete ein Arzt mit dem Klarnamen eines Patienten, der seine eigene Bewertung zuvor anonymisiert hatte.

Wichtig: Dass ein Patient selbst öffentlich über seine Behandlung schreibt, entbindet Sie nicht automatisch von der Schweigepflicht. Fachmedien weisen darauf hin, dass Gerichte eine solche stillschweigende Entbindung nur in sehr engen Fällen annehmen. Schon eine Antwort, die Einzelheiten scheinbar bestätigt, kann problematisch sein.

Was in eine Antwort gehört und was nicht

In OrdnungTabu
Dank für die RückmeldungNamen, auch wenn der Verfasser unter Klarnamen schreibt
Allgemeine Abläufe der Praxis erklärenDiagnosen, Befunde, Behandlungen, Kosten des Einzelfalls
Angebot zum persönlichen GesprächTermine, Daten, Besuchshäufigkeit
Unterschrift mit Namen oder Initialen der PraxisleitungSätze wie „Wie Sie wissen, haben wir bei Ihnen …“

Antwortvorlagen

Positive Bewertung: „Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte. Wir geben das gern an das ganze Team weiter. Ihre Praxis [Name]“

Kritische Bewertung: „Danke, dass Sie sich die Zeit für eine Rückmeldung genommen haben. Es tut uns leid, dass Sie unzufrieden sind. Aus Gründen der Schweigepflicht können wir hier nicht auf Einzelheiten eingehen. Rufen Sie gern unsere Praxismanagerin unter [Nummer] an, damit wir das persönlich klären. [Name]“

Diese Vorlage funktioniert auch, wenn Sie den Verfasser nicht zuordnen können. Sie bestätigt weder, dass die Person Patient war, noch das Gegenteil.

Wie reagieren Sie richtig auf eine negative Bewertung?

Zeitnah, sachlich und kurz, und mit dem Angebot, das Thema außerhalb von Google zu klären. So empfiehlt es auch Google in seiner Hilfe: keine privaten Daten nennen, den Verfasser nicht angreifen, eigene Fehler einräumen, aber keine Verantwortung für etwas übernehmen, das man nicht verursacht hat, und mit Namen oder Initialen unterschreiben.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Nicht sofort antworten. Erst lesen, dann intern klären, was passiert sein könnte. Ärger im Ton ist in einer öffentlichen Antwort dauerhaft sichtbar.
  2. Einordnen: Ist es berechtigte Kritik, ein Missverständnis oder eine Bewertung, die gegen Regeln verstößt?
  3. Kurz antworten, innerhalb weniger Tage, nach der Vorlage oben. Keine Rechtfertigung mit Behandlungsdetails.
  4. Intern verbessern: Wenn die Kritik einen echten Punkt trifft, etwa Wartezeiten, gehört er in die nächste Teambesprechung.
  5. Melden, wenn nötig: Erst dann, wenn die Bewertung gegen Richtlinien oder Gesetze verstößt, nicht weil sie unangenehm ist.

Ein Fehler, den man häufig sieht: lange Antworten, die Punkt für Punkt widerlegen, was der Patient geschrieben hat. Selbst wenn alles stimmt, wirkt das auf Mitlesende defensiv, und es birgt genau das Risiko, das der vorige Abschnitt beschreibt.

Wann lässt sich eine Google-Bewertung löschen?

Google entfernt eine Bewertung nur, wenn sie gegen die Richtlinien verstößt. Kritik allein reicht nicht. Google bittet ausdrücklich darum, sachlich zutreffende, aber unliebsame Bewertungen nicht zu melden. Typische Verstöße sind Spam, Beleidigungen, Bewertungen ohne echte Erfahrung, Interessenkonflikte oder veröffentlichte persönliche Daten.

So melden Sie eine Bewertung

  1. Unternehmensprofil öffnen, Rezensionen lesen wählen.
  2. Bei der Bewertung auf Melden klicken und den passenden Grund wählen, etwa Spam.
  3. Alternativ das Google-Tool zum Verwalten von Bewertungen nutzen. Dort sehen Sie auch den Status Ihrer Meldung.

Die Prüfung dauert laut Google in der Regel mehrere Tage. Wird kein Verstoß festgestellt, ist im Tool ein einmaliger Einspruch möglich, für bis zu zehn Bewertungen auf einmal.

Wenn die Meldung nicht reicht

Dann wird es eine Rechtsfrage. Grob gilt: Meinungsäußerungen wie „Ich habe mich schlecht beraten gefühlt“ sind in der Regel zulässig. Tatsachenbehauptungen wie „Die Behandlung wurde falsch durchgeführt“ dürfen nur verbreitet werden, wenn sie nachweislich wahr sind. Hat der Verfasser nie bei Ihnen behandelt, ist das ein starkes Argument.

Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof 2016 entschieden, dass ein Bewertungsportal nach einer konkreten Beanstandung prüfen muss (Urteil vom 1. März 2016, Az. VI ZR 34/15). Nach Einschätzung von Fachmedien gilt diese Prüfpflicht auch für Google. Seit Februar 2024 stärkt außerdem der Digital Services Act der EU die Stellung von Nutzern gegenüber Plattformen. Die Beanstandung muss konkret begründen, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Pauschale Beschwerden werden meist abgelehnt.

Vorsicht bei Löschdiensten, die mit Erfolgsquoten werben. Laut einem Bericht der ZWP haben das OLG Hamburg (Az. 5 U 25/23) und das OLG Frankfurt am Main (Az. 6 U 90/24) entschieden, dass das Beanstanden von Bewertungen für andere eine Rechtsdienstleistung ist. Bei ernsten Vorwürfen ist eine Anwaltskanzlei mit Erfahrung im Medizin- oder Medienrecht der richtige Weg.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand Oktober 2026 wieder. Im Einzelfall lassen Sie sich bitte anwaltlich beraten.

Welche Regeln sollte jedes Praxisteam zu Bewertungen kennen?

Die wichtigsten Regeln passen auf eine Seite, und genau so sollten Sie sie im Team auch festhalten. Zuständigkeit, Vorlagen und Grenzen müssen klar sein, bevor die erste schwierige Bewertung kommt.

  • Wir fragen alle Patienten gleich, ohne Vorauswahl.
  • Wir bieten nichts für eine Bewertung an.
  • Wir schreiben keine Bewertungen über die eigene Praxis, auch nicht privat.
  • Eine feste Person beantwortet Bewertungen, mit Vertretung.
  • Antworten nennen nie Namen, Behandlungen oder Termine.
  • Kritische Bewertungen werden erst intern besprochen, dann beantwortet.
  • Gemeldet wird nur bei echten Verstößen, mit konkreter Begründung.
  • Bei ernsten Vorwürfen holen wir rechtlichen Rat ein.

AO Consulting richtet für Praxen den Bewertungsablauf zusammen mit Unternehmensprofil und Webseite ein. Wenn Sie wissen möchten, wie das bei Ihnen aussehen kann, sprechen Sie uns im Erstgespräch an.

Häufige Fragen

Dürfen wir einen Bewertungsaufsteller mit QR-Code am Empfang aufstellen?

Ja. Ein Hinweis mit QR-Code ist eine Bitte an alle Patienten und damit regelkonform. Unzulässig wäre es, Patienten zu drängen, die Bewertung noch in der Praxis abzugeben, oder nur bestimmten Patienten den Code zu zeigen.

Müssen wir auf jede Bewertung antworten?

Nein. Google sagt selbst, dass nicht jede Bewertung eine öffentliche Antwort braucht. Sinnvoll ist eine Antwort auf kritische Bewertungen und auf Bewertungen mit Text. Bei reinen Sternebewertungen ohne Text reicht es, wenn Sie gelegentlich danken.

Was tun wir, wenn jemand eine Bewertung schreibt, der nie bei uns war?

Melden Sie die Bewertung bei Google und begründen Sie konkret, dass kein Behandlungskontakt bestand. Antworten Sie öffentlich nur allgemein, ohne zu bestätigen oder zu bestreiten, wer Patient ist. Bleibt die Bewertung stehen, kann eine anwaltliche Beanstandung helfen.

Dürfen Mitarbeiter ihre Familie bitten, die Praxis zu bewerten?

Davon raten wir ab. Bewertungen müssen auf einer echten Erfahrung beruhen, und Google schließt Beiträge mit Interessenkonflikt aus. Sind Angehörige tatsächlich Patienten, werden sie gefragt wie alle anderen, aber nicht gezielt angesprochen.

Können wir negative Bewertungen einfach mit vielen positiven ausgleichen?

Nur auf ehrlichem Weg, also mit mehr echten Bewertungen über einen festen Ablauf. Gekaufte oder bestellte Bewertungen verstoßen gegen die Google-Richtlinien. Google kann sie entfernen und das Unternehmensprofil einschränken.

Quellen

  1. Prohibited & restricted content (Richtlinien für Beiträge von Nutzern auf Google Maps), Google Maps User Contributed Content Policy Help, abgerufen am 22. Oktober 2026
  2. Tipps zum Erhalten und Beantworten von Rezensionen, Google Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 22. Oktober 2026
  3. Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden, Google Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 22. Oktober 2026
  4. Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern, Google Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 22. Oktober 2026
  5. § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22. Oktober 2026
  6. Musterberufsordnung mit Kommentar, 5. Auflage, Stand November 2024, Bundeszahnärztekammer (bereitgestellt von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg), abgerufen am 22. Oktober 2026
  7. Aktuelle Tätigkeit des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Hessisches Ärzteblatt 9/2025, abgerufen am 22. Oktober 2026
  8. Negative Bewertung, und jetzt?, ZWP online, abgerufen am 22. Oktober 2026

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